Eine staatliche Förderung wird grundsätzlich nur für Maßnahmen gewährt, die noch nicht begonnen wurden.

Ein Auftrag zur Glasfaserverlegung, der auch ohne Förderbescheid oder Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns erteilt wurde, wird aus offizieller Sicht als wirtschaftlich betrachtet und erfordert keine Förderung mehr. Dieser Grundsatz gilt für alle (uns) bekannten staatlichen Fördermaßnahmen.