Gigabitförderung: BayGibitR oder Gigabit Bund?

04.08.2021

Die Arbeit im Bereich unserer Breitbandförderprojekte hält uns auf Trab. Wie erwartet ist die Gigabitförderung spürbar anspruchsvoller als die Breitbandförderung. Die hausgenaue und nutzungsabhängige Betrachtung ist richtig, hat aber auch viele Ecken und Kanten, die so nach und nach zum Vorschein kommen. Gebäude oder Bauplätze ohne Hausnummer werden von der Bayerischen Gigabitförderung erst einmal nicht berücksichtigt, können aber nachgemeldet bzw. nacherkundet werden. Natürlich muss hier erst mal eine Objekt-ID ("Offizielle Adresse") vergeben werden. Aber das nur am Rande.

Nun, seit 26.04.2021 gibt es mit der Gigabitrichtlinie des Bundes, nun gepaart mit der Ko-Finanzierung des Freistaates Bayern vom 01.08.2021, eine weitere attraktive Fördermöglichkeit für den Gigabitausbau.

Unsere klare Meinung:

Im Bayerischen Wirtschaftlichkeitslückenmodell begonnene Verfahren, im Regelfall sind die heute zwischen Ergebnis Markterkundung und Start Auswahlverfahren, sollten erst einmal fortgeführt werden. Insofern eine Förderquote von 90% erreicht wird, ist ja alles in Ordnung. Falls nicht, dann Schwenk auf die Bundesförderung Gigabit.

Im Bayerischen Betreibermodell begonnene Verfahren, können durchaus weiter vorangetrieben werden. Hier müssen wir aber besonders auf die erwarteten Ausbaukosten schauen. Aktuell lassen sich die Kosten pro Hausanschluss nur schwer prognostizieren. In unserem Piloten von 2019 lagen wir bei 5.800€ netto / Hausanschluss (inkl. Nebenkosten). Gehen wir von 8% Preissteigerung p.a. aus, wären das im Jahr 2022 bereits 7.300€ netto / Hausanschluss. Die Förderquote wäre damit bei "nur noch" 82%, es fehlen 570€ Förderung pro Anschluss. Im Durchschnitt haben wir 800 Gebäude pro Verfahren. D.h. wir lassen, wenn wir in so einem Fall den Weg der BayGibitR weiterverfolgen, 800 x 570€ = 456.000€ Fördermittel liegen. Um Baukosten zu ermitteln, muss die Gemeinde eine Planung und Ausschreibung durchführen. Die Kosten hierfür sind lt. Breitbandzentum förderfähig, aber nur wenn ein Förderantrag gestellt wird. ... Tiefer möchte ich hier nicht einsteigen.

Wir sprechen da mit unseren Kunden hier lieber mal persönlich drüber.

Alles in allem hat sich die Fördersituation mit der Bundesförderung inkl. Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern verbessert. Die weiter steigenden Preise werden weitestgehend abgefedert. Komplizierter ist die Sachlage trotzdem geworden. Mehr Wahl, mehr Qual?

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